Beutellehen, das

[959] Das Beutellehen, des -s, plur. ut nom. sing. ein Lehen, welches nicht mit Ritterdiensten, sondern mit dem Beutel, d.i. mit Gelde verdient wird, im Gegensatze der adeligen oder Ritterlehen. Weil solche Lehen auch von bürgerlichen, ja von Bauern besessen werden können, so werden sie auch Bauerlehen genannt. Der Nahme Beutellehen ist noch im Österreichischen am üblichsten. In andern Gegenden heißen sie Säckellehen, Zinslehen, Zinsgüter, Erbzinsgüter u.s.f.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 959.
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