Bevollmächtigen

[961] Bevollmächtigen, verb. reg. act. mit Vollmacht versehen, Vollmacht ertheilen. Jemanden bevollmächtigen. Jemanden zu einem Geschäfte bevollmächtigen. Er ist Bevollmächtigter, er hat von mir Vollmacht. Nieders. mächtigen, ehedem befulworten. Gevollmächtigen für bevollmächtigen, ist ungebräuchlich. Daher die Bevollmächtigung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 961.
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