Bevortheilen

[962] Bevortheilen, verb. reg. act. durch unmäßige Beförderung seines Vortheils einem andern zu nahe treten. Jemanden bevortheilen. Er hat mich hierin bevortheilt. Zuweilen hat dieses Wort auch den Nebenbegriff einer dabey gebrauchten List bey sich, und ist alsdann so viel, als einen andern mit List um seinen Vortheil bringen. So auch die Bevortheilung.

Anm. Vortheil bedeutet heut zu Tage im Hochdeutschen Gewinn. Bevortheilen müßte also gerade das Gegentheil von seiner heutigen Bedeutung haben, nehmlich Gewinn, Nutzen bringen. Allein, es ist erweislich, daß Vortheil ehedem auch Betrug bedeutet habe; daher gebraucht noch Logau das Zeitwort vortheilen für betriegen:


Bürger sind Füchse zum schmeicheln und schmiegen

Vortheln, berücken, finanzen und lügen.


S. Vortheil. Vervortheilen, welches in eben dieser Bedeutung auch nicht unbekannt ist, ist dem heutigen Gebrauche des Wortes Vortheil angemessener und bedeutet, einen andern um seinen Vortheil bringen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 962.
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