Bewerben

[969] Bewêrben, verb. reg. recipr. mit der Präposition um; sich um etwas bewerben, sich bemühen dessen Besitz zu erlangen. Sich um ein Amt, um eines Gunst, um eines Freundschaft bewerben. Sich um eine Person bewerben, sie zur Gattinn zu bekommen suchen. Sie haben sich umsonst im ihre Liebe beworben. Daher die Bewerbung.

Anm. Bewerben scheinet in dieser Bedeutung nach ambire gebildet zu seyn, denn daß werben ehedem auch gehen bedeutet habe, wird an seinem Orte gezeiget werden. Ulphilas gebraucht binuairben schon für circumire. Ze lib biuuerban, bedeutet bey dem Ottfried ad vitam redire; ob er gleich auch bewerben[969] in der heutigen Bedeutung mehrmahls, so wohl active, als reciproce gebraucht. Außer dem war dieses Verbum ehedem üblich, 1) für wirken, hervor bringen. Vuer thaz biuuerbe, qui hoc operetur, Ottfr. 2) Für erwerben, gleichfalls bey dem Ottfried. 3) Für ausüben, üben, auch bey dem Ottfried. 4) Für besitzen, so wohl eigenthümlich, als auch verwaltungsweise, in welchem Verstande man noch jetzt in der Schweiz sagt, ein Gut, ein Schloß, ein Amt bewerben. 5) Sich bewerben, bedeutet im Nieders. auch ein Geschäft auf sich nehmen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 969-970.
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