Bisher

[1033] Bishr, ein Nebenwort der Zeit, bis auf die gegenwärtige Zeit, und zwar, 1) in näherer Beziehung auf die gegenwärtige Zeit. Ich habe ihn nicht gesehen bisher, 1 Mos. 44, 28, d.i. bis jetzt, bis auf die gegenwärtige Zeit. Von unsrer Jugend auf bisher, Kap. 46, 34. Von Morgen an bisher, Ruth. 2, 7. Seit der Zeit bisher, 1 Sam. 29, 3. In dieser Bedeutung ist es im Hochdeutschen nicht gebräuchlich, weil man in derselben lieber bis hieher oder bis jetzt u.s.f. gebraucht. 2) In näherer Beziehung auf die vergangene Zeit, so fern sie an die gegenwärtige gränzt. Ich habe bisher reichlich damit auskommen können. Der Baum hat bisher noch nicht getragen. Bisher habe ich noch nichts davon erfahren.

Anm. Von einem Orte ist nicht dieses Wort, sondern bis hieher, oder bis hierher üblich, obgleich 2 Sam. 7, 18 bisher auch in dieser Bedeutung vorkommt. Bis hieher hat der Herr geholfen. Bisher scheinet so gar alt nicht zu seyn. Isidors Übersetzer gebraucht statt dessen untazshaar, Ottfried tharer, daher, und die Winsbeckiun das einfache her. In einer Straßburgischen Schrift von 1524 findet sich bitzhär. Die Oberdeutschen, welchen dieses Nebenwort noch zu kurz ist, gebrauchen dafür bis anher, bis hiehin.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1033.
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