Bocken (2)

[1105] 2. Bocken, verb. reg. act. et neutr. im letztern Falle mit haben, stoßen oder schlagen, nur noch in einigen Fällen. 1) Ein Schiff bockt in der Seefahrt, wenn es mit dem Vordertheile bald in das Wasser fällt, bald sich wieder hebt, und dann hinterwärts fällt, wo es so viel als stoßen zu bedeuten scheinet. 2) Ein Pferd bockt, wenn es den Reiter abwerfen will, und zu dem Ende die Vorderschenkel so steif als möglich ist macht, damit im Sprunge der Prall wider den Reiter gehe, und ihn aus dem Sattel hebe. 3) In Obersachsen wird der Flachs gebocket, wenn er auf der Bockmühle gestampfet wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1105.
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