Bodenzins, der

[1111] Der Bodenzins, des -es, plur. inus. 1) Der Miethzins für einen Boden. 2) An einigen Orten auch der Budenzins, das Mark- oder Standgeld. 3) In einigen Oberdeutschen Gegenden, der Grundzins, oder diejenige Abgabe, welche man der Obrigkeit für den Grund, worauf die Häuser und Gebäude stehen, zu entrichten hat.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1111-1112.
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