Bothschaft, die

[1138] Die Bothschaft, plur. die -en. 1) Das Amt, die Verrichtung eines Bothen; ohne Plural, und nur im gemeinen Leben. Bothschaft gehen, laufen, ein Fußbothe seyn. Bothschaft reiten, ein reitender Bothe seyn. 2) Eine überbrachte Nachricht. Eine Bothschaft bringen. Gute Bothschaft bringen. Ihr lachendes Auge verrieth ihm schon gute Bothschaft, Geßn. Im gemeinen Leben ist dieses Wort nur von niedrigem Gebrauche, ob es gleich zuweilen auch in der höhern Schreibart gebraucht wird. 3) Eine Gesandtschaft, ein oder mehrere Gesandten mit ihrem Gefolge; welche Bedeutung doch heut zu Tage nur selten vorkommt, in der Deutschen Bibel aber desto häufiger ist. Jemanden Bothschaft senden, 4 Mos. 20, 14; Richt. 6, 35. Eine Bothschaft begegnet der andern, Jerem. 51, 31, u.s.f. 4) Ein Bothe, zuweilen auch ein Gesandter, in beyden Fällen gleichfalls nur selten.


Wir schickten Bothschaft aus,

Opitz.


Anm. Bothschaft, Nieders. Botschap, Dänisch Budskab, Schwed. Bodsskap, lautet bey dem Ottfried Botoscaf, und in den Monseeischen Glossen Potascapht, Potascepph, Potosceft, wo es so wohl einen Bothen, als auch eine Nachricht, und endlich auch ein Amt bedeutet. Opitz gebraucht auch das Zeitwort verbothschaften, für verkündigen:


Willkommen großes Kind, gesehn an allen Enden,

Verbothschaft in der Luft.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1138.
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