Bracke, die

[1144] * Die Bracke, plur. die -n. 1) Im Oberdeutschen einiger Gegenden so viel als das Brack, d.i. Ausschuß. 2) In einigen[1144] Gegenden, z.B. in Liefland, ist die Bracke eine Versammlung beeidigter Personen, welche die zur Ausfuhre bestimmten Waaren, besonders aber den Flachs, besichtigen und aussondern müssen. An andern Orten und bey andern Waaren heißt ein solches Gericht das Schauamt oder Beschauamt. 3) In der Mark Brandenburg bedeutet es die Sprengwage, woran die Pferde ziehen, und in manchen Gegenden das Ortscheit an einer Sprengwage.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1144-1145.
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