Brandschatzen

[1155] Brandschatzen, verb. reg act. im Kriege, mit einer Schatzung zur Abkaufung des ehedem üblichen Sengens und Brennens belegen. Eine Stadt, ein Land brandschatzen. Daher die Brandschatzung, plur. die -en, so wohl die Auflegung dieser Schatzung, ohne Plural, als auch die verlangte Summe selbst, mit dem Plural; im Oberdeutschen die Nothschatzung. Ehedem wurde auch derjenige Befehlshaber, dem diese Verrichtung aufgetragen wurde, der Brandschatzer genannt. S. Bandmeister 1. Im Oberdeutschen lautet dieses Wort brandschätzen, Brandschätzung. S. Schatz.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1155.
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