Brautlösung, die

[1170] Die Brautlösung, plur. inus. bey einigen Handwerkern, z.B. den Schustern, die Auswirkung der Erlaubniß, heirathen zu dürfen, welche von der Gilde vermittelst eines Stück Geldes erhalten wird, welches daher das Brautlösungsgeld heißt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1170.
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