Bürgerschaft, die

[1265] Die Bürgerschaft, plur. die -en. 1) * Der Stand, die Würde eines Bürgers, ohne Plural; in welcher Bedeutung aber dieses Wort nicht üblich ist. 2) Die Bürger einer Stadt, als ein Ganzes betrachtet. Die Bürgerschaft zusammen berufen. Die ganze Bürgerschaft war beysammen. Auch in weiterer Bedeutung, die sämmtlichen Einwohner einer Stadt. Wenn aber Ephes. 2, 12, unter der Bürgerschaft Israel, der ganze Jüdische Staat verstanden wird, so ist das wider den Sprachgebrauch wenigstens im Hochdeutschen. In Westphalen ist statt dieses Wortes auch die Bürgerey üblich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1265.
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