Bursch, der

[1268] Der Bursch, des -en, plur. die -e, ein Wort, welches nur in der gemeinen und vertraulichen Sprechart üblich ist, und 1) eigentlich, einen Mitgenossen einerley Besoldung, einen Mitgenossen einerley Lebensart bedeutet. In diesem Verstande nennen sich nicht nur die Studenten auf Universitäten, sondern auch die gemeinen Soldaten, die Handwerksgesellen, die Lehrlinge der Jägerey u.s.f. unter einander Bursche. Daher Stubenbursch, Tischbursch, Handwerksbursch, Schneiderbursch, Bäckerbursch, Jägerbursch u.s.f. 2) Figürlich, ein jeder junger Mensch, doch nur in der vertraulichen Sprechart, wo auch zuweilen das Diminutivum das Bürschchen, Oberdeutsch Bürschlein, üblich ist. Ein junger Bursch. Es ist ein gutes Bürschchen.


[1268] Nur dieses fiel mit alle dem,

Dem guten Burschen unbequem,

Lichtw.


Zuweilen gebraucht man dieses Wort auch mit einiger Verachtung von erwachsenen Personen, so wie das Wort Geselle auch auf ähnliche Art üblich ist. Es ist ein lockerer, ein liederlicher Bursch.

Anm. Aus den Glossarien erhellet, daß Bursa im mittlern Lateine sehr oft von Zusammenkünften auf gemeinschaftliche Kosten gebraucht wurde. S. Börse. Daher kommt Burß bey dem Dasipodius und Pictorius noch von einer jeden Gesellschaft vor, und die gemeinen Soldaten wurden ehedem mehrmahls Bursgesellen genennet, weil sie aus Einer Casse unterhalten wurden. Als nun auch auf der Universität zu Paris die Stipendiaten, welche aus der Bursa des Königes unterhalten wurden, den Nahmen Bursarii bekamen, nach dem Muster der Parisischen Universität aber alle alte Universitäten eingerichtet wurden, so hat sich auch diese Benennung auf denselben mit eingeschlichen. Das ausschweifende Leben der gemeinen Soldaten, und vielleicht auch der Studenten, gab nachmahls zu dem Verbo burschiren Gelegenheit.


Mit bulen, danzen und burschiren,

Hans Sachs.


Und Frisch bemerket, daß ein gewisser Erzbischof von Mainz wegen seiner Fertigkeit im Trinken Bursmann genannt worden. In einer Holländischen Urkunde Kaiser Ruprechts von 1403 in Schilters Gloss. werden die Mitbelehnten Burss genannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1268-1269.
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