Būßfertig

[1279] Būßfêrtig, -er, -ste, adj. et adv. 1) * Wie das vorige, in welcher Bedeutung es aber gleichfalls veraltet ist. 2) Im theologischen Verstande, zur Buße bereit, und in weiterer Bedeutung, wirklich Buße, d.i. schmerzliche Reue über seine Sünden, an den Tag legend. Ein bußfertiges Gemüth. Ein bußfertiger Sünder. Daher die Bußfertigkeit, die Reue über begangene Sünden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1279.
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