Capītel, das

[1304] Das Capītel, des -s, plur. ut nom. sing. aus dem mittlern Latein. Capitulum, welches das Diminut. von Caput ist. 1. Ein Theil eines Buches oder einer Schrift. 1) Eigentlich. Ein Buch in sechs, zehn u.s.f. Capitel eintheilen. Einen Gegenstand in vier Capiteln abhandeln. Wenn von den Capiteln eines biblischen Buches die Rede ist, so vertritt nach alter Art das Vorwort an mehrentheils die Stelle des Vorwortes in. Matthäi am letzten Capitel. Da das Wort in dieser Bedeutung im Deutschen sehr gebräuchlich ist, und bereits das völlige Bürgerrecht erhalten hat, so könnte man es füglich mit einem K schreiben. Allein hier durfte ich es von den folgenden Bedeutungen und Zusammensetzungen nicht trennen, welche theils noch mit einem C am üblichsten sind, theils auch noch ein mehr ausländisches Ansehen behalten haben. 2) Figürlich. (a) Die Materie, der Gegenstand eines Gespräches, oder einer Schrift. Das schöne Geschlecht kann in dem Capitel von der Schönheit keine Nebenbuhlerinnen leiden. Sie helfen mir auf das rechte Capitel, Gell. (b) Ein Verweis. Jemanden ein Capitel lesen, ihm einen derben Verweis geben; welche R.A. aus der klösterlichen Zucht hergenommen ist, wo straffälligen Mönchen das übertretene Capitel aus den Ordensregeln vor dem Verweise vorgelesen wird. 2. Eine in Capitel getheilte Schrift. In diesem Verstande werden in den mittlern Zeiten die Wörter Capitula und Capitularia so wohl von den Gesetzen der Könige, als auch von den Sammlungen der Kirchengesetze, ingleichen den Regeln einzelner Orden, Gemeinheiten und Stiftungen häufig gebraucht. Das Wort Capitel ist zwar in derselben im Deutschen nicht üblich; allein um der folgenden Bedeutungen willen mußte solche hier angeführet werden. 3. Die Versammlung gewisser zu einer Gemeinheit oder Gesellschaft gehöriger Personen, in welcher ihre Capitel, d.i. ihre Statuten und Regeln, verlesen werden. In diesem Verstande werden in weiterer Bedeutung die Zusammenkünfte aller geistlichen und weltlichen Orden, worin sie sich über Angelegenheiten ihrer Gesellschaft berathschlagen, ein Capitel genannt weil dabey gemeiniglich mit Verlesung der Statuten der Anfang gemacht wird. Auch die Versammlung der Canonicorum einer Kathedral- oder Collegiat-Kirche führet diesen Nahmen. Capitel halten, das Capitel versammeln, die dazu gehörigen Glieder zusammen berufen. Eine Stimme in dem Capitel haben. Der König hat Capitel gehalten, wenn er eine Versammlung der Glieder eines Ritterordens gehalten hat. Das General-Capitel, welches aus der Versammlung der Abgeordneten aus allen Provinzen eines Ordens bestehet. Ja es hat sich diese Benennung auch bis auf einige Handwerker ausgebreitet, indem die gewöhnlichen Zusammenkünfte Tuchscherer und Schleifer, unter welchen beyden Zünften eine besondere Gemeinschaft Statt findet. Capitel genannt werden, welche bey andern Innungen Quartale heißen. Eben diese Zünfte haben auch ein General-Capitel, welches zu Wien, Breßlau und Posen gehalten wird, dagegen ihre Zunftversammlungen zu Leipzig, Wittenberg, Leißnig u.s.f. nur gemeine Capitel, zuweilen aber auch nur Quartale genannt werden. 4. Der Ort, wo sich das Capitel eines solchen Ordens, oder einer solchen Gesellschaft versammelt. In das Capitel gehen. S. auch Capitelstube. In dem Salzwerke zu Halle wird sogar die Stube bey jedem Borne, in welcher die Bornknechte ausruhen, und worin auch das Gebeth verlesen wird, das Capitel genannt. 5. Die Glieder einer solchen Gesellschaft selbst, als ein Ganzes betrachtet. In diesem Verstande werden besonders die Geistlichen, welche zur Bedienung einer Kathedral- oder Collegiat-Kirche bestimmt[1304] sind, oder die Canonici, und ihre ganze Stiftung, ein Capitel genannt. Daher das Dom-Capitel, die sämmtlichen Domherren an einer Stiftskirche.

S. des du Fresne Glossar. wo noch mehrere Bedeutungen dieses Wortes angeführet werden, die aber im Deutschen nicht gangbar sind.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1304-1305.
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