Dabey

[1364] Dābey und Dabēy, adv. demonstrativo-relativum, für bey diesem, bey dieser, bey demselben, bey derselben. Es stehet 1. Als ein eigentliches Umstandswort, da es denn ein Naheseyn, eine Gegenwart bey einer Sache, so wohl im eigentlichen als uneigentlichen Verstande bedeutet; und zwar so wohl bloß relativ, da denn die Präposition den Ton hat. Das Haus fiel ein, und wir standen nahe dabey. Es entstand ein Tumult, aber wir waren nicht dabey. Sah er denn nicht, daß Carolinchen dabey saß? Gell. Wie wenig rühret uns das Geschrey des Bekümmerten, wenn unsere Ergetzung etwas dabey leiden soll! Er bleibt dabey, bey diesem Vorgeben, er habe es nicht gethan. Es mag also dabey bleiben, bey der Abrede, diesen Abend reisen wir. Wir haben ihn dabey, bey dieser Meinung, gelassen. Als auch mehr demonstrativ, da denn der Ton auf dem da lieget. Dabey ließ er es bewenden. Dabey bleibt es nicht.

2. Als ein verknüpfendes Bindewort, für über dieß, in welchem Falle es aber in der anständigen Hochdeutschen Schreibart veraltet. Ich tadele deine Absicht; dabey mißbillige ich auch dieses u.s.f. Auch hier liegt der Ton auf dem da.

Anm. Ottfried gebraucht bithiu schon als ein Bindewort; aber bey ihm stehet es für daher. Tha bi findet sich in dem Fragmente eines Gedichtes auf Carls des Großen Feldzug bey dem Schilter, und dabi in dem alten Gedichte auf den h. Anno. S. Da II.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1364.
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