Decliniren

[1432] Decliniren, verb. reg. 1. Neutrum mit haben, abweichen; nur in einigen Fällen, z.B. von der Magnetnadel, von Sonnenuhren u.s.f. 2. Activum, in der Sprachlehre, die Verhältnisse an einem Nennworte auf die gehörige Art bezeichnen, oder ein Nennwort auf die gehörige Art durch seine Casus führen. S. das vorige.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1432.
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