Dienstbarkeit, die

[1488] Die Dienstbarkeit, plur. die -en. 1) Der Zustand, da man jemanden zu körperlichen Diensten verpflichtet ist, ohne Plural, die Leibeigenschaft. In Dienstbarkeit gerathen, in der Dienstbarkeit stecken. Jemanden aus der Dienstbarkeit erlösen. Außer der biblischen Schreibart wird es in diesem Verstande wenig mehr gebraucht. 2) In den Rechten ist die Dienstbarkeit, oder Servitur, nicht nur eine Verbindlichkeit etwas zu thun, sondern auch zu leiden, und alsdann werden auch diejenigen Dinge selbst, welche man zu thun oder zu leiden verbunden ist, Dienstbarkeiten genannt. Es haftet eine Dienstbarkeit auf dem Hause. Eine Dienstbarkeit ausüben, abkaufen, erwerben u.s.f. So fern die Dienstbarkeit auch im Leiden bestehet, werden die Fußsteige, Triften, Wege u.s.f. unter die Dienstbarkeiten des Feldes gerechnet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1488-1489.
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