Ehefrau, die

[1643] Die Ehefrau, plur. die -en, eine Person weiblichen Geschlechtes, welche mit einem Manne im Ehestande lebt; in der anständigern Sprechart, und wenn man solchen Personen Achtung schuldig ist, eine Ehegattinn; in den niedrigen Sprecharten, oder wenn man ohne Achtung von Personen spricht, ein Eheweib. Ist aber die Rede von vornehmen Personen, denen man Ehrfurcht schuldig ist, eine Gemahlinn. S. Ehegattinn.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1643.
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