Eheleute, die

[1645] Die Eheleute, sing. car. zwey Personen, welche mit einander ehelich verbunden sind; doch in Rücksicht auf geringere Personen, von denen man ohne Achtung spricht. In anständigerer Bedeutung ist dafür Ehepaar üblich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1645.
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