Eigen

[1670] Eigen, adj. et adv. welches überhaupt den Besitz einer Sache, mit Ausschließung eines jeden andern Besitzers andeutet.

1. Eigentlich. 1) Von Theilen unsers Körpers, ingleichen, von allem, was von einem Wesen herkommt, und von demselben gewirket wird; in welchen Fällen das Wort eigen oft den Possessivis mein, dein, sein u.s.f. zur desto genauern Bestimmung und um desto mehrern Nachdruckes willen beygefüget wird. Ich habe es mit meiner eigenen Hand geschrieben, S. Eigenhändig. Dein eigener Mund verräth dich. Er kann es nicht läugnen, seine eigenen Worte verrathen ihn. Ich thue es aus eigenem Triebe, ohne Bewegungsgründe außer mir. Es war ja dein eigener Wille. Eigenes Lob, welches man sich selbst beyleget, stinkt, im gemeinen Leben. Es betrifft deine eigenen Angelegenheiten, deine eigene Ehre, deinen eigenen Nutzen u.s.f. Jeder Tag hat seine eigene Plage. Eigene Wechsel, worin man sich über eine Schuld nach Wechselrecht verschreibt, die man auf sich selbst ausstellet. Sein eigenes Haar tragen, im Gegensatze des fremden oder falschen. S. auch Eigenlob, Eigenliebe, Eigennutz u.s.f. In der adverbischen Form ist eigen in dieser Bedeutung nicht üblich. 2) Was man mit Ausschließung anderer zu seinem Nutzen anwenden kann, von Dingen außer uns. Kein eigenes Haus haben. Eigener Herd ist Goldes werth, Sprichw. Er besitzet nichts Eigenes. Ich habe es von meinem Eigenen gegeben. Ein freyes eigenes Gut, ein Allodium. Eigene Leute, in den mittlern Zeiten und noch jetzt in einigen Gegenden, Leibeigene, die dem Eigenthumsherren mit Leib und Gut gehören, S. Eigenbehörig.


Min eigen lute lasse ich fri,

Winsbeck Str. 75.


Es ist mein eigen, es gehöret mir allein eigenthümlich zu. Das Land zu eigen haben, 4 Mos. 32, 22. Einem etwas zu eigen geben, oder machen, ihm das Recht des Eigenthumes darüber übertragen; welche Wortfügung mit dem Wörtchen zu doch[1670] in der guten Schreibart wenig mehr gebraucht wird. Sich einem ganz zu eigen geben, figürlich, sich seinem Dienste widmen.


Der ich wil fur eigen leben,

Heinr. von Sax.


Ich bin nicht mein eigen, oder ich bin nicht mein eigener Herr, ich hänge nicht von mir allein ab.


Wär ich auch frey, wär sich mein Herz so eigen,

Als u.s.f.

Schleg.


S. Eigenthum.

Ehedem wurde eigen auch als ein Hauptwort gebraucht, eigene oder eigenthümliche Güter, besonders Landgüter zu bezeichnen, in welchem Sinne schon bey dem Kero Eikan, bey dem Ottfried Eigan, und bey dem Notker Eigen vorkommt.


Si machent breitu eigen smal,


sie (Spiel und Üppigkeit) machen große Güter klein, Winsbeck Str. 42.


Baide ir Erbe und ir aigen

Vnd darzu alle ir varende habe,

Stryker Kap. 13.


Im Oberdeutschen wird Aigen noch jetzt für eigenthümliche Landgüter, Dörfer und Marktflecken gebraucht; ja auch in den Hochdeutschen Kanzelleyen ist der Ausdruck Erb und Eigen nicht unbekannt. S. Erbe.

2. In weiterer und figürlicher Bedeutung. 1) Von demjenigen, was seinen Grund in dem Wesen eines Dinges hat, S. Eigenschaft. Eigene Wörter, eigene Bedeutungen der Wörter; wofür doch eigentlich üblicher ist, S. dieses Wort. Die Bewegung ist den Thieren eigen. Verstand ist den Geistern eigen. In weiterer Bedeutung, auch von zufälligen Beschaffenheiten, besonders solchen, welche häufig, oder auf eine herrschende Art bey einem Dinge angetroffen werden. Die Unbeständigkeit ist dem Glücke eigen. Krankheit ist dem Alter eigen. Diese Gewohnheit ist dir allein eigen. Er sprach es mit dem ihm eigenen Stolze. Sich etwas eigen machen, es sich ganz eigen machen, es sich angewöhnen, es gleichsam mit seinem Wesen verbinden. 2) Besonder, für eine Sache besonders bestimmt; nur als ein Beywort. Das ist alles geschrieben in einem eigenen Buche, 1 Macc. 16, 24. Jemanden ein eigenes Haus, ein eigenes Zimmer einräumen. Jemanden einen eigenen Bothen schicken. S. Eigens. 3) Genau, accurat; größten Theils nur als ein Adverbium. Ich weiß es sehr eigen. Ich habe es eigen behalten. Ich verstehe es so eigen nicht.


Wenn die Jugend eigen wüßte,

Was das Alter haben müßte,

Sparte sie die meisten Lüste,

Logau.


Zuweilen auch als ein Adjectiv. Das waren die eigenen Worte, das waren genau dieselben Worte. In beyden Fällen findet diese Bedeutung nur im gemeinen Leben Statt. Im Oberdeutschen wird es auch für das Demonstrativum derselbe, dieselbe, dasselbe gebraucht. Noch den eigenen Abend, denselben Abend. Im Nieders. egen und enken. 4) Genau, accurat im Äußern; auch nur im gemeinen Leben. Er ist sehr eigen, er will alles sehr accurat haben, man kann ihm nichts zu Danke machen. 5) Sonderbar, seltsam, wunderlich, gleichfalls nur im gemeinen Leben. Er ist ein eigener Mann, eine gemilderte Benennung eines wunderlichen Mannes, eines Sonderlinges. Es ist doch eigen, oder es ist doch was eigenes, daß ich ihn niemahls antreffen kann.

Anm. Dieses Wort lautet so wohl in der eigentlichen, als ersten figürlichen Bedeutung bey dem Kero eigan, oigan, eikan, bey dem Ottfried eigan, bey dem Willeram eigen, bey dem Ulphilas aigin und aihn, im Angels. agen, im Nieders. Dän. und Schwed. egen, im Engl. own, im Griech. οικειον. Es hänget[1671] mit dem alten Zeitworte eigan, haben, Griech. εχειν, sehr genau zusammen; S. Eigenen. Ihre leitet auch das alte nordische Wort Od, im Isländ. Audr, im Angels. Aeth, Ath, Besitz, Eigenthum, aus dieser Quelle. S. auch Echt und Ehe, welche in einigen Bedeutungen gleichfalls zu diesem Worte gehören. In verschiedenen Zusammensetzungen ist eigen auch in ein zusammen gezogen worden. Ehedem war Eige auch für Eigener, Eigenthümer üblich; wenigstens hat es noch in dem Worte Biereige diese Bedeutung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1670-1672.
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1670 | 1671 | 1672
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