Eīnbrechen

[1690] Eīnbrếchen, verb. irreg. (S. Brechen,) welches in doppelter Gattung üblich ist. I. Als ein Activum, niederbrechen, zerbrechen und einreißen. Ein Haus einbrechen. So auch die Einbrechung. II. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn. 1) Brechen und herein fallen, nach innen zu brechen. Das Eis brach ein. In der Landwirthschaft brechen Gerste und Hafer ein, wenn die Ähren vor allzu großer Reife von selbst abbrechen. 2) Mit Zerbrechung der Hindernisse in etwas hinein dringen. Es sind Diebe eingebrochen, in das Haus. Figürlich, mit Überwindung der Hindernisse hinein dringen. So bricht die Reiterey in den Feind ein, wenn sie dessen Glieder trennet und aus einander sprenget. Nach einer noch weitern Figur, plötzlich annahen. Die Gerichte Gottes brechen ein. Die einbrechenden Gerichte Gottes. Ja für kommen überhaupt, doch nur in einigen Redensarten. Die Nacht bricht ein. Die Kälte bricht ein. S. Anbrechen, Brechen und Einbruch.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1690.
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