Einbrennen

[1690] Einbrênnen, verb. irreg. act. S. Brennen. 1) Brennend eindrücken, mit einem glühenden Eisen eindrücken. Ein Zeichen einbrennen. 2) In einen brennenden oder heißen Körper legen, oder mit einem heißen Körper vermischen. In den Blechhämmern werden die Bleche eingebrennet oder eingebrannt, wenn sie in das flüssige Zinn gelegt werden, um sie zu verzinnen. In der Landwirthschaft brennet man das Futter ein, oder man brennet den Schweinen ein, wenn man das für sie bestimmte Futter mit heißem Wasser brühet. Eben so wird auch die Wäsche eingebrannt. S. Einbrühen. Und in den Küchen brennet man Mehl ein, wenn man dasselbe mit zerlassener[1690] Butter über dem Feuer vermischet und hernach an die Speisen thut. 3) Vermittelst eines brennenden Körpers durchdringen; So brennen die Weinküfer die Weinfässer ein, wenn sie ein mit Schwefel und Gewürzen bestrichenes Stückchen Leinwand in denselben verbrennen lassen. So auch die Einbrennung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1690-1691.
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