Eingedenk

[1702] Eingedênk, adv. welches den Genitiv der Sache erfordert, im Andenken, im Gedächtnisse behaltend; am häufigsten mit dem Verbe seyn. Einer Sache eingedenk seyn, sie im Andenken behalten, im Gegensatze des Vergessens. Sey meiner eingedenk. Seiner Zusage eingedenk seyn. Im Oberdeutschen gebraucht man es auch mit dem Verbo werden, einer Sache eingedenk werden, sich derselben erinnern. Eines eingedenk leben, für seyn, kommt nur noch zuweilen im Hochdeutschen vor.

Anm. Eingedenk fängt an im Hochdeutschen zu veralten. Die Sprachlehrer nennen es gemeiniglich ein unabänderliches Adjectiv, welches nur in der ersten und vierten Endung gebraucht wird. Warum nicht lieber geradezu ein Adverbium, da es doch nicht mit Substantiven, wohl aber mit Verbis verbunden wird? Die Niedersachsen gebrauchen statt dessen indächtig und gedächtig, Opitz indenk, und Luther in der Deutschen Bibel eindenken und eindächtig; S. die beyden letzten Wörter.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1702.
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