Eingriff, der

[1705] Der Eingriff, des -es, plur. die -e, das Eingreifen, auch wenn diese Handlung als ein Concretum betrachtet wird. Der Eingriff des Kammrades in das Getriebe. Besonders figürlich, der unerlaubte Gebrauch einer fremden Sache; am häufigsten aber die Kränkung eines fremden Rechtes. Ein Eingriff in ein fremdes Amt. Eingriff in jemandes Rechte thun. Dieser Eingriff in seine Gerechtsame wird nicht ungeahndet bleiben. Gewaltthätige Eingriffe. Die Oberdeutschen Ausdrücke, in fremdes Vermögen Eingriff thun, sich desselben bemächtigen, in jemandes Habe und Gut Eingriff thun u.s.f. sind im Hochdeutschen wenig üblich. S. Eingreifen. Opitz gebraucht Ps. 73 das Wort Eingreif in einer besondern Verbindung:


– Sie vollziehn den Lebenslauf

Ohn allen Eingreif der Gefahr,

In Lust und Freuden ganz und gar,

Sind stark und mästen sich recht auf;


wo es vermuthlich für Angriff, Anfall stehet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1705.
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