Einhällig

[1706] Einhällig, -er, -ste, adj. et. adv. 1) * Eigentlich, einerley Hall, d.i. Ton oder Laut, habend, in welcher Bedeutung dieses Wort aber nicht üblich ist. 2) Figürlich, einmüthig, so fern sich die Einmüthigkeit durch die Sprache an den Tag leget, oder doch so vorgestellet wird; einstimmig. Sie waren alle einhältig der Meinung. Da sie nun solches einhellig mit einander thaten, 2. Macc. 13, 12. Er wurde mit einhälliger Stimme erwählet. Eine einhällige Meinung. Sich einhällig widersetzen.

Anm. Wachter hält einhällig für ein neues Wort; allein es scheinet doch so neu nicht zu seyn, da schon in Boxhorns Glossen enthellan, als das Gegentheil von einhällig, für uneins seyn vorkommt, und in den Monseeischen Glossen ist gihel einstimmig. G. Hall. Einhälliglich ist im Hochdeutschen ungewöhnlich. Das Schwedische enhållig hat mit dem Deutschen einerley Bedeutung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1706.
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