Einher

[1709] Einhêr, adv. loci, für herein, oder von einem andern Orte her, welches aber in dem gemeinen Sprachgebrauche der Hochdeutschen wenig mehr vorkommt. 1) * Eigentlich, in welcher Bedeutung es völlig veraltet ist. 2) Figürlich, wo der Begriff der Bewegung in einen Ort hinein verschwindet, und einher so wie daher in der höhern Schreibart verschiedenen Wörtern zugesellet wird, welche eine Bewegung bedeutet. In dem Bunde des Herren einher gehen, 5. Mos. 29, 12. Herr, da du von Seir auszogest, und einher gingest vom Felde Edom, Richt. 5, 4. Und der Philister ging auch einher und machte sich zu David, 1 Sam. 17, 41. Auf der Bahn der Tugend einher gehen. Majestätisch einher treten, einher ziehen. Wo einher alle Mahl der Ausdruck eines feyerlichen Ganges ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1709.
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