Einlösen

[1720] Einlösen, verb. reg. act. los machen und in seine Verwahrung bringen, doch nur von Pfandstücken. Ein Pfand einlösen, durch Erlegung des Pfandschillinges es wieder in seine Gewalt bringen. Ein verpfändetes Gut einlösen. Daher die Einlösung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1720.
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