Einnahme, die

[1724] Die Einnahme, plur. die -n, von dem Verbo einnehmen. 1. Die Handlung des Einnehmens; ohne Plural. 1) Von der Besitznehmung eines Ortes oder Landes. Die Einnahme einer Stadt, eines Schlosses, eines Landes. Die Einnahme dieses Ortes hat vieles Blut gekostet. 2) Von der Einnehmung des Geldes, der Früchte u.s.f. Wer hat die Einnahme? wer nimmt das Geld in Verwahrung? 2. Was eingenommen wird, in der 5ten Bedeutung des Verbi, Geld und andere bewegliche Güter, welche man einnimmt, Einkünfte. Viele, wenige Einnahmen haben. Er hat gute Einnahme. Haben sie heute gute Einnahme gehabt? Die Ausgabe übersteiget die Einnahme. Seine Einnahme vermehren. Ingleichen die Rechnung, welche man über die Einnahme führet. Etwas mit in die Einnahme bringen. 3. Der Ort, wo Geld eingenommen wird, im gemeinen Leben. Daher die Geleitseinnahme, Steuereinnahme, Accis-Einnahme u.s.f.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1724.
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