Einpflastern

[1727] Einpflastern, verb. reg. act. von Pflaster, pavimentum. 1) Mit einem Pflaster umgeben, einschließen. Einen Ort einpflastern. 2) Mit in ein Pflaster bringen. Einen Stein mit einpflastern. So auch die Einpflasterung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1727.
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