Einräumen

[1728] Einräumen, verb. reg. act. 1. Hinein räumen, in den gehörigen Raum bringen. Waaren einräumen, sie in ihre bestimmten Plätze räumen. Hausrath, Meublen einräumen, in die Zimmer räumen. 2. Einen Raum eingeben, einen Raum überlassen. 1) Eigentlich. Jemanden seinen Platz, die vornehmste Stelle einräumen. Jemanden ein Zimmer in einem Hause, ein Haus einräumen, ihn in dasselbe aufnehmen, ihm ein Zimmer, ein Haus auf einige Zeit überlassen. 2) Figürlich. (a) Einen Satz, einen Ausspruch zugeben, für wahr annehmen. Ich räume diesen Satz ein. Ich will es einräumen, daß u.s.f. Ich räume dir dieses nicht ein, d.i. nehme solches von dir nicht als wahr an. (b) Ingleichen, Freyheit, Nachsicht verstatten. Er räumet seinen Kindern gar zu vieles ein. Das muß man dem Gesinde nicht einräumen. Man muß dem Teufel nichts einräumen. So auch die Einräumung. Im Oberdeutschen lautet dieses Wort einraumen, in welcher Gestalt es auch einige Mahl in der Deutschen Bibel vorkommt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1728.
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