Einriegeln

[1731] Einriegeln, verb. reg. act. 1) Den Riegel in seine gehörige Öffnung schieben. 2) Vermittelst eines Riegels einschließen. Jemanden einriegeln. Ich hatte mich eingeriegelt, die Thüre hinter mir verriegelt. So auch die Einriegelung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1731.
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