Einrühren

[1731] Einrühren, verb. reg. act. 1) Hinein rühren. Mehl einrühren, in die Brühe, in die Butter u.s.f. 2) Unter einander rühren. Ein Pulver mit Rosenwasser einrühren. Eyer einrühren. Eingerührte Eyer, oder ein Eingerührtes.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1731.
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