Einschalig

[1735] Einschalig, adj. et adv. mit einer einzigen Schale versehen. Einschalige Muscheln, deren Schale nur aus einem einzigen Stücke bestehet, zum Unterschiede von den zwey- und mehrschaligen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1735.
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