Einscharren

[1735] Einscharren, verb. reg. act. in einen andern Körper scharren. Das Feuer einscharren, in die Asche. Einen todten Körper einscharren, in die Erde, verächtlich für begraben. Geld einscharren, es in seinen Beutel streichen, im gemeinen Leben. Daher die Einscharrung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1735.
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