Einschneiden

[1742] Einschneiden, verb. irreg. act. S. Schneiden. 1) Einen Schnitt in etwas machen. Eine Schachtel einschneiden. In weiterer Bedeutung gebraucht man dieses Wort als ein Neutrum von Stricken, Bändern u.s.f. wenn sie einen tiefen Eindruck in die Haut machen. Der Faden schneidet ein, verletzet die Haut. 2) Vermittelst eines Schnittes in einen andern Körper bringen. Buchstaben einschneiden, in das Glas. Seinen Nahmen einschneiden, ihn in Holz, in einen Baum schneiden. Den Boden einschneiden, bey den Faßbindern, ihn zurichten, und in dem Fasse befestigen. Die Sohlen einschneiden, bey den Schustern, sie nach vorher gegangenem Schnitte annähen. Schießscharten einschneiden, den Wall mit Schießscharten versehen. 3) Zerschneiden und in einen andern Körper thun. Brot einschneiden, in die Suppe. Den Kohl, die Rüben einschneiden, sie zerschneiden und in den Topf werfen. Kalten Braten einschneiden, ihn zerschneiden und in eine Brühe thun. 4) Abschneiden und einführen. Das Getreide einschneiden. Wenn ihr euer Land erntet sollt ihrs nicht gar auf dem Feld einschneiden, 3 Mos. 23, 22. 5) Die Leinwand schneidet sich ein, wenn sie durch den Ausschnitt, d.i. Verkauf im Einzelnen, an dem Ellenmaße verlieret. So auch die Einschneidung. S. auch Einschnitt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1742.
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