Einschnüren

[1742] Einschnüren, verb. reg. act. vermittelst einer Schnur in etwas befestigen. Ein Packet Waaren einschnüren. Ein Frauenzimmer einschnüren, die Schnürbrust um den Leib zuschnüren. Sich einschnüren, sich selbst die Schnürbrust anlegen, und selbige zuschnüren. Im Oberdeutschen schnüret man auch Perlen, Korallen u.s.f. ein, wenn man sie aufreihet, oder auf eine Schnur ziehet. So auch die Einschnürung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1742.
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