Einschustern

[1744] * Einschustern, verb. reg. neutr. mit haben, welches nur in den gemeinen Mundarten üblich ist. 1) Schaden an seinem Vermögen leiden, zusetzen, zubüßen. Er schustert jährlich ein, er setzet von seinem Vermögen zu. Ich habe bey dieser Sache hundert Thaler eingeschustert, zugesetzet, verloren. 2) In völligen Verfall seiner Nahrung kommen. Er hat eingeschustert.


Dieß muß auch jede thun, und nicht zu herrlich seyn,

Sonst schustert sie gewiß mit ihrem Junker ein,

Günth.


Anm. Frisch leitet dieses Wort von dem längst veralteten Schuste, Franz. Jouste, einer Art der Thurniere, her, weil die Thurniere viele Kosten und oft Schaden verursachten. Allein diese Ableitung ist sehr weit gesucht. Am besten thut man daher, wenn man bey der nächsten Ableitung von dem Worte Schuster stehen bleibt. Einschustern, Niedersächsisch inschostern, bedeutet eigentlich, durch ungeschickte Übung des Schusterhandwerkes, und besonders durch ungeschicktes Zuschneiden, Schaden leiden oder verarmen; von welchem besondern Falle dieses Wort nachmahls, durch eine sehr gewöhnliche Figur, eine allgemeinere Bedeutung bekommen hat. Schustern bedeutet in den gemeinen Mundarten nicht allein Schuhe machen, sondern überhaupt etwas verfertigen. S. dieses Wort.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1744.
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