Eintreten

[1757] Eintrêten, verb. irreg. (S. Treten,) welches in doppelter Gattung üblich ist.

[1757] I. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn, hinein treten, herein treten. 1. Eigentlich, in einen Ort treten. Er war kaum eingetreten, in das Haus, in das Zimmer. Wenn dein Fuß zur Stadt eintritt, 1 Kön. 14, 12. Aber, da die Jünger versammelt waren, trat Jesu mitten ein, Joh. 20, 19, 26, für, trat Jesus mitten hinein, oder, mitten unter sie, ist wider den Sprachgebrauch. 2. Figürlich. 1) Einen Dienst, ein Amt antreten, nur im gemeinen Leben, besonders Oberdeutschlandes. Der neue Pachter ist noch nicht eingetreten. Die Magd wird erst morgen eintreten. 2) Gegenwärtig, sichtbar, merkbar werden. Wenn das neue Licht eintritt, wenn der Neumond zum Vorscheine kommt. Die Dämmerung trat schon ein. Der Frühling, der Winter, die Hundstage werden bald eintreten. Es ist eine heftige Kälte eingetreten. Es tritt der Fall ein, daß u.s.f. S. Eintritt.

II. Als ein Activum. 1) Hinein treten, durch Treten in etwas befestigen. Kraut, Waaren eintreten, in das Faß. Die Wurzeln eintreten, die Erde fest um sie zusammen treten. Das Pferd hat sich einen Nagel eingetreten, in den Fuß. 2) Einwärts treten, durch Treten zerbrechen. Die Thür eintreten. Ein Faß, einem Fasse den Boden eintreten. Die Treppe eintreten. Einer Schlange den Kopf eintreten. 3) Die Schuhe, die Pantoffeln eintreten, das Fersenleder, anstatt es herauf zu ziehen, einwärts treten. Daher die Eintretung in den Bedeutungen des Activi.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1757-1758.
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