Einwickeln

[1761] Einwickeln, verb. reg. act. 1. Hinein wickeln, in einen Umschlag wickeln. 1) Eigentlich. Ein Stück Zeug, Geld, Kleider einwickeln. Etwas in Papier, in Stroh einwickeln. Die Haare einwickeln, in Papier. Ein Kind einwickeln, in die Windeln. Sich in seinen Mantel einwickeln. 2) Figürlich. (a) Sich in einen Prozeß, in einen Handel, in eines Verbrechen einwickeln; wofür doch verwickeln üblicher ist. (b) Sie wickelt ihre Vertheidigung in lauter Sittensprüche ein, trägt sie in Sittensprüchen vor, Weiße. 2. Zusammen wickeln, aufwickeln, welche Bedeutung doch nur einige Mahl in der Deutschen Bibel vorkommt. Und der Himmel entwich, wie ein eingewickelt Buch, Offenb. 6, 14. Und der Himmel wird eingewickelt werden, wie ein Brief, Es. 34, 4. So auch die Einwickelung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1761.
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