Einzängeln

[1763] Einzängeln, verb. reg. act. mit der Zange fassen, in der Zange befestigen; ein nur in den Hammerwerken übliches Zeitwort. Ein Stück Eisen einzängeln. So auch die Einzängelung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1763.
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