Einzwängen

[1766] Einzwängen, verb. reg. act. 1) Hinein zwängen, mit Zwang hinein bringen. 2) Zusammen zwängen. Ein geleimtes Bret einzwängen. Ingleichen für das niedrige einklemmen. Sich die Hand einzwängen. 3) Figürlich, einschränken, einschließen, in einen engern Raum bringen. Die Baukunst zwängt Seen ein, Dusch. So auch die Einzwängung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1766.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika