Entschließen

[1833] Entschließen, verb. irreg. act. S. Schließen. 1) Für aufschließen, doch nur im Oberdeutschen. Das Schloß, die Thür entschließen. Einen Brief entschließen, d.i. entsiegeln.


Dieser entschloß die Lippen vor mir mit ernstlichen Worten,

Noah.


Min herze dir entsliessen, Winsb. Wenn sich die Wolken entschließen in regen, Buch der Natur 1482, d.i. auflösen. Von dem Frost entschließen sich Dünst in süsse feuchtin, ebend. 2) Sich entschließen, nach vorher gegangener Überlegung einen Vorsatz fassen, beschließen. Endlich hat er sich entschlossen. Ich kann mich noch nicht entschließen, ich habe noch Gegengründe, die mich keinen festen Vorsatz fassen lassen. Sich nach guter Freunde Rath entschließen. Sich zu etwas entschließen. Ich habe mich sehr ungern zu dieser Reise entschlossen. Entschlossen seyn, sich entschlossen haben. Ich bin entschlossen, eher alles zu leiden. Ich bin entschlossen, eine weite Reise vorzunehmen. Zuweilen druckt dieses Mittelwort auch die Fertigkeit aus, sich in allen Fällen geschwinde zu entschließen. Ein entschlossener Mensch. Der active Gebrauch etwas entschließen, für beschließen, ist zwar im Oberdeutschen, nicht aber im Hochdeutschen üblich. Daher die Entschließung, so wohl von der Handlung des Entschließens, als auch von dem gefaßten Vorsatze selbst. S. auch Entschluß.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1833.
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