Entschuldigen

[1834] Entschuldigen, verb. reg. act. 1) Von aller Schuld befreyen, frey sprechen, doch nur in einigen figürlichen Ausdrücken. Das entschuldiget seinen Fehler. Doch sind sie damit nicht entschuldigt, Weish. 13, 8. Und doch keine Sache vorhanden ist, damit wir uns solcher Aufruhr entschuldigen möchten, Apostelg. 19, 40; welche Wortfügung mit der zweyten Endung der Sache doch bloß Oberdeutsch ist, und schon in dem Schwabensp. vorkommt. 2) Von aller Schuld zu befreyen suchen, Gründe anführen, warum man nicht für schuldig gehalten seyn will. Entschuldige seine Thorheit nicht, Sir. 30, 11. Da trat Lysias öffentlich auf, und entschuldigte den König, 2 Macc. 13, 26. Besonders, Gründe anführen, warum man jemanden nicht Folge leisten, seine Einladung nicht annehmen kann u.s.f. Die Geladenen fingen an, sich zu entschuldigen, Luc. 14, 18. Sich mit der Krankheit, mit seinen Geschäften entschuldigen. Sich entschuldigen lassen. Daher die Entschuldigung, plur. die -en, so wohl von der Handlung des Entschuldigens, ohne Plural, als auch von den angeführten Gründen selbst. Etwas zu seiner Entschuldigung vorbringen. Eines Entschuldigung annehmen. Es fehlet ihm nie an Entschuldigungen. Leere, ungegründete Entschuldigungen.

Anm. Dieses Zeitwort ist das Frequent. des noch im Oberdeutschen üblichen Zeitwortes entschulden. Die Alten hatten statt desselben andere ähnliche Ausdrücke. So kommt bey dem Kero antrahchon, bey dem Ottfried intzellen, bey dem Hornegk entsagen, bey andern ursagen, im Nieders. entreden, vor, welche insgesammt nach dem Lat. excusare gebildet sind.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1834.
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