Entschütten

[1834] * Entschütten, verb. reg. act. welches nur im Oberdeutschen üblich ist. 1) Für beschützen. Der sy schirmet und endtschüttet, und vor allem gewalt errettet, Theuerd. In engerer Bedeutung, für entsetzen. Die belägerte Stadt entschütten, Bluntschli. 2) Für entladen, befreyen. Sich der Furcht entschütten. Einen andern seines Kummers entschütten. Ich will mich des Handels entschütten. Sich eines Verdachtes entschütten. 3) Für entbrechen. Wir können uns um so weniger entschütten u.s.f. S. Schütten und Schützen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1834.
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