Erbiethen

[1863] Erbiethen, verb. irreg. recipr. (S. Biethen,) äußern, daß man willig und bereit sey, etwas zu thun oder zu leisten. Sich zu allen möglichen Diensten erbiethen. Sich zur Ersetzung des Schadens, zu einer Summe Geldes, zur Hülfsleistung erbiethen. Er erboth sich für das Vaterland zu sterben. Wir sind noch des Erbiethens, im Oberdeutschen. Daher die Erbiethung.

Anm. Irbietan heißt bey dem Ottfried und Jeroschin nicht allein anbiethen, sondern auch erweisen, anthun; einem Ehre erbiethen. Nieders. erbeen, Schwed. erbjuda. S. Anerbieten und Urbede.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1863.
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