Erbtheil, das

[1871] Das Êrbtheil, des -es, plur. die -e. 1) Derjenige Theil einer Erbschaft, welcher jemanden zufällt; am Oberrheine die Erbzahl, (S. Zahl,) sonst auch die Erb-Portion. Er hat sein Erbtheil bekommen. Das ist mein Erbtheil. 2) Ein eigenthümlicher Antheil an etwas, oder ein Antheil an etwas wegen des Grund- und Eigenthumsrechtes. In diesem Verstande ist Erbtheil in dem Bergbaue so viel als ein Erbkur, der dem Grundherren der Zeche gehöret. 3) Überhaupt, ein erb- und eigenthümliches Grundstück, so fern es jemanden eigenthümlich zugetheilet wird; in welcher Bedeutung dieses Wort häufig in der Deutschen Bibel vorkommt, außer dem aber nicht üblich ist. Von dem Geschlechte dieses Wortes S. Theil.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1871.
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