Erbtruchseß, der

[1871] Der Êrbtrúchséß, des -ssen, plur. die -ssen, ein Erbbeamter verschiedener Stifter und fürstlichen Häuser, S. Truchseß. Daher das Erbtruchsessenamt. Bey dem Kaiser und Reiche verwalten dieses Amt mit dem Erbküchenmeisteramte zugleich[1871] die Grafen von Walburg, welche dem Erztruchsessen untergeordnet sind.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1871-1872.
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