Erbvergleich, der

[1872] Der Êrbvergleich, des -es, plur. die -e, der Vergleich wegen einer Erbschaft; besonders eines regierenden Herren mit seinen abgefundenen Verwandten. Ingleichen, der endliche für sich und seine Erben geschlossene Vergleich in einer streitigen Sache; der Erb-Receß, der Erbvertrag.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1872.
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