Erfordern

[1890] Erfordern, verb. reg. act. 1) Eigentlich, herfordern, zu sich fordern, doch am häufigsten nur im Oberdeutschen und von Personen. Jemanden zu sich erfordern. Die Stände zur Huldigung erfordern. Von Sachen ist es ungebräuchlich, ob es gleich Luc. 19, 23 heißt: warum hast du mein Geld nicht in die Wechselbank gegeben? und wenn ich kommen wäre, hätte ichs mit Wucher erfordert, zurück gefordert, wieder gefordert. 2) Figürlich. Die Sache erfordert es so, die Beschaffenheit der Sache macht es so nothwendig. Es wird vieler Fleiß und Arbeit dazu erfordert. Diese Unternehmung erfordert viele Unkosten. Wie es Zeit und Sache erfordern. Eine Rede erfordert viele Worte. Mein Amt, meine Schuldigkeit erfordert es. Wenn es die Noth erfordert. Daher die Erforderung. Nach Erforderung der Umstände.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1890.
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